Der Magnetstab erfüllt die grundlegenden Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Das Produkt enthält keine chemischen Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates als krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar oder toxisch eingestuft sind, und wir bestätigen, dass sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe nicht in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent in der Kandidatenliste (SVHC) aufgeführt sind.